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FAQ – Häufig gestellte Fragen

 

Hier haben wir die häufigsten Fragen zur Jugendweihe mit ihren Antworten zusammengefasst.

 

ICH/WIR HABE/N DEN ELTERNABEND VERPASST – WAS NUN?

Alle wichtigen Informationen zur Jugendweihe haben wir in unserer Informationsseite zusammengefasst. Zusätzlich stellen wir Ihnen kurz unsere Freizeitangebote und Schulprojekte vor, denn die Jugendweihe ist mehr, als nur eine Feier!

WOZU WIRD EIN*E ANSPRECHPARTNER*IN IN DER KLASSE BENÖTIGT? 

Weder die Schule noch der*die Klassenlehrer*in ist verantwortlich für die Organisation, die verbindliche Anmeldung bzw. den Erhalt der Eintrittskarte zur Jugendweihe. Da der überwiegende Teil der Jugendlichen jedoch die Jugendweihefestveranstaltung im Klassenverband durchführen möchte, ist es für uns eine große Hilfe, wenn wir uns mit allgemeinen Fragen (wie z. B. Klassenstärke, Klassen- und Schulprojekte, usw.) an den*die Ansprechpartner*in bzw. Elternvertreter*in wenden können. Der*Die Ansprechpartner*in ist nicht verantwortlich für die verbindliche Anmeldung der einzelnen Jugendlichen zur Jugendweihe oder für die Abholung und Ausgabe der Eintrittskarte.

 

 

WIE KÖNNEN SICH JUGENDLICHE ZUR JUGENDWEIHE ANMELDEN?

Anmeldungen nehmen wir Online über unsere Homepage direkt als digitales Anmeldeformular entgegen. Die Anmeldung zur Jugendweihe ist erst nach Eingang des vollständigen Teilnahmebeitrags verbindlich. Die Zahlung des Teilnahmebeitrags erfolgt per Überweisung. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Hinweise und AGB auf unserer Internetseite. Selbstverständlich senden wir Eltern, die nicht über die Möglichkeit der Internetnutzung verfügen, die Anmeldeunterlagen nach telefonischer Absprache auch gern per Post zu.

WER MUSS DIE ANMELDUNG ZUR JUGENDWEIHE VORNEHMEN?

Jeder Jugendliche, der an einer Jugendweihefestveranstaltung teilnehmen möchte, muss von einer sorgeberechtigten Person dazu angemeldet werden. Mit dem digitalen Anmeldeformular zur Jugendweihe gehen Sie einen verbindlichen Vertrag mit dem Landesverband Sachsen-Anhalt der Interessenvereinigung Jugendweihe e.V. ein.

BIS WANN MUSS DIE ANMELDUNG ZUR JUGENDWEIHE ERFOLGEN? 

Solange Kapazitäten frei sind, nehmen wir Anmeldungen zur Jugendweihe bis kurz vor den Jugendweihefestveranstaltungen entgegen. Sollte eine Feier ausgebucht sein, erhalten Sie von uns einen Alternativtermin.

 

 

WER KANN DEN ANGEBOTENEN SOZIALRABATT IN ANSPRUCH NEHMEN? 

Kinder und Jugendliche, welche Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz (WOOG), Kindergeldzuschlag (KIZ) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, haben mitunter Anspruch darauf, die Kosten für die Jugendweiheanmeldung teilweise bzw. gänzlich gefördert zu bekommen. Dafür müssen die Erziehungs- und/oder Sorgeberechtigten einen entsprechenden Antrag stellen. Vor der Antragsstellung sollten Sie sich beim zuständigen Amt beraten lassen. Nicht in jedem Landkreis bzw. Bundesland kann die Teilnahme an der Jugendweihe über das Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden. Beim Ausfüllen des Antrages für die Gewährleistung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützen Sie unsere Mitarbeiter*innen gern.

IST EINE RATENZAHLUNG MÖGLICH? 

Grundsätzlich ist eine Ratenzahlung nur bei dem Grundpaket und Sozialpaket möglich. Haben Erziehungs- und/oder Sorgeberechtigte keinen Anspruch auf eine Förderung des Teilnahmebeitrags, sollten Sie sich trotzdem bei uns über eine sozialverträgliche Möglichkeit der Anmeldung informieren. Unser Anspruch ist es, jedem interessierten Jugendlichen die Teilnahme an der Jugendweihe zu ermöglichen. 

 

 

WER BRAUCHT EINE EINTRITTSKARTE? 

Jeder Gast (auch Eltern und Geschwisterkinder ab dem dritten Lebensjahr), der an der Jugendweihefestveranstaltung teilnimmt. Nur der*die Jugendweiheteilnehmer*in benötigt keine Eintrittskarte.

WIE UND WANN BEKOMMT MAN DIE EINTRITTSKARTEN?

Die Sammeleintrittskarte wird ca. 2 - 4 Wochen vor dem Feiertermin per Post an die Familien gesendet.

KÖNNEN WEITERE EINTRITTSKARTEN ERWORBEN WERDEN? 

Solange in der Jugendweihefestveranstaltung Kapazitäten frei sind, nehmen wir Ihre Reservierungswünsche entgegen. Ein Anspruch auf den Erwerb von Zusatzkarten besteht nicht. Reservierte Zusatzkarten bezahlen Sie bitte in bar bei Kartenabholung.

 

 

WANN FINDET DIE JUGENDWEIHE STATT?

Die Jugendweihen finden hauptsächlich an den Samstagen von Anfang April bis Mitte Juni statt. Der Feiertermin wird von der zuständigen Geschäftsstelle, in Absprache mit dem jeweiligen Feierobjekt, festgelegt. Bis Ende des Jugendweihevorjahres, werden Sie über das Feierdatum und die Feieruhrzeit informiert. 

WIE UND WANN WERDEN DIE UHRZEITEN FESTGELEGT? 

Die Priorität bei der Terminvergabe liegt von unserer Seite darin, den Jugendweiheteilnehmer*innen die Jugendweihefestveranstaltung im Klassenverband zu ermöglichen. Eltern und Jugendliche, welche eine bestimmte Uhrzeit der Jugendweihe im Klassenverband vorziehen, sollten uns dies, schon bei der Anmeldung zur Jugendweihe, mitteilen. Bis zum Ende des Vorjahres der Jugendweihe wird den Eltern die Uhrzeit der Jugendweihe mitgeteilt.

ERFOLGT DIE JUGENDWEIHE IM KLASSENVERBAND?

In der Regel, wird das Feierdatum so festgelegt, dass alle Schüler*innen der achten Klassen einer Schule am selben Tag die Jugendweihe erhalten. An diesem Tag kann es jedoch Feierstunden zu verschiedenen Uhrzeiten geben. 

 

 

Noch nicht alle Fragen beantwortet? Unsere Mitarbeiter*innen helfen gern weiter.

Landesgeschäftsstelle

Landesverband Sachsen-Anhalt der Interessenvereinigung Jugendweihe e.V.

Lübecker Straße 11

39124 Magdeburg

Kontakt

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#jugendweihe #freizeit

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