Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Interessenvereinigung Jugendweihe e.V. (Stand 04/2025)
Landesgeschäftsstelle – Lübecker Straße 11, 39124 Magdeburg
§ 1 Geltungsbereich/Anbieter
Anbieter und Vertragspartner ist der Landesverband Sachsen-Anhalt der Interessenvereinigung Jugendweihe e.V. (im Folgenden: „Jugendweihe e.V.“). Alle Informationen zum Jugendweihe e.V. finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.jugendweihe.info.
Für sämtliche Verträge zwischen dem Jugendweihe e.V. und dem*der anderen Vertragspartner*in gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote des Jugendweihe e.V. stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an die Interessierten (Sorgeberechtigte), ein verbindliches Angebot abzugeben. Die Abgabe des Angebots erfolgt über das digitale Anmeldeformular auf der Homepage www.jugendweihe.info. Der Abschluss des Anmeldeprozesses wird durch eine Eingangsbestätigung sowie eine Vertragsbestätigung per E-Mail abgeschlossen.
Der Jugendweihe e.V. ist nicht verpflichtet, das Angebot der Interessierten anzunehmen.
Ein Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Vertragsbestätigung per E-Mail durch den Jugendweihe e.V. zustande.
§ 3 Preise
Der Preis der zusätzlichen Eintrittskarte versteht sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle weiteren Preise sind von der Mehrwertsteuer befreit.
§ 4 Zahlungsbedingungen/Rücktritt
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder in bar, spätestens 14 Tage nach Zugang/Bestätigung des von Jugendweihe e.V. unterschriebenen/digital versendeten Anmeldeformulars. Zahlt der*die Vertragspartner*in innerhalb dieser Frist bzw. gemäß der Ratenzahlungsvereinbarung nicht, kommt er*sie nach Mahnung des Jugendweihe e.V. in Verzug. Jugendweihe e.V. ist nach Verzugseintritt berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht von Jugendweihe e.V., für diesen Fall Schadensersatz zu verlangen, bleibt vom Rücktritt unberührt.
Der*Die Vertragspartner*in ist berechtigt, vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Bei Rücktritt innerhalb von vier Wochen nach Zustandekommen des Vertrages entstehen keine Kosten. Bei Rücktritt bis 31.12. des Jugendweihevorjahres wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 35% des Teilnahmebeitrages fällig. Bei Rücktritt bis 28.02. des Jugendweihejahres wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 75% des Teilnahmebeitrages fällig. Bei Rücktritt nach dem 01.03. des Jugendweihejahres erfolgt keine Rückerstattung mehr.
Dem*Der Vertragspartner*in bleibt es vorbehalten, einen geringeren Aufwand von Jugendweihe e.V. nachzuweisen.
§ 5 Haftung
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Jugendweihe e.V. für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Jugendweihe e.V. im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn der Jugendweihe e.V. durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn seine Leistung unmöglich geworden ist oder wenn der Jugendweihe e.V. eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung für alle übrigen Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 6 Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Der Widerruf ist zu richten an: Landesverband Sachsen-Anhalt der Interessenvereinigung Jugendweihe e.V., Landesgeschäftsstelle, per Post: Lübecker Straße 11, 39124 Magdeburg oder per E-Mail an: .
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 7 Mängelhaftung
Die Ansprüche des Vertragspartners*der Vertragspartnerin bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Aufrechnungsverbot
Gegen Forderungen des Jugendweihe e.V. ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Vertragspartners*der Vertragspartnerin ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Der zwischen dem Jugendweihe e.V. und dem Interessenten geschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Ist der*die Vertragspartner*in Kaufmann*Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten, derjenige, der sich aus dem Vereinssitz von Jugendweihe e.V. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt. Gleiches gilt, wenn der*die Vertragspartner*in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er*sie nach Vertragsabschluss seinen*ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein*ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
Sollten einzelne oder mehrere Regelungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.